Die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut fällt nie leicht, denn sie bedeutet, dass man einen geliebten Menschen verloren hat und sich von ihm verabschieden muss. In Kooperation mit den Mitarbeitern des Bestattungsunternehmens kann man seinem verstorbenen Angehörigen jedoch zumindest einen würdigen Abschied ermöglichen und ihm in einem feierlichen Rahmen die letzte Ehre erweisen. Eine solche Feierlichkeit bereitet das Institut gerne für die Angehörigen vor und richtet sich dabei vordergründig nach deren persönlichen Wünschen, sofern sie mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind. Auch die Bestattung einer verstorbenen Person ist gesetzlich geregelt, was zur Folge hat, dass nicht alle Bestattungsmöglichkeiten in jedem Land zugelassen sind. Daher empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch mit dem Bestatter, um eigene Wünsche und gesetzliche Vorgaben in Einklang zu bringen.
Beratung bezüglich verschiedener Bestattungsarten
Eine wichtige Information für den Bestatter ist die Wahl der Bestattungsart. Neben der Erdbestattung ist die Feuerbestattung möglich, bei der der Körper der verstorbenen Person verbrannt und die Asche anschließend in einer Urne in der Erde bestattet wird. Das muss nicht zwingend auf einem Friedhof geschehen. Vielerorts ist ebenfalls eine Baumbestattung in dafür ausgewiesenen Waldflächen möglich. Die Urne wird dabei neben einem Baum in der Erde beigesetzt. Manche Friedhöfe haben bereits ausgewiesene Flächen, auf denen es zudem möglich ist, die Asche der verstorbenen Person zu verstreuen. Weiterhin ist eine Seebestattung möglich. Bei dieser wird die Asche in einer wasserlöslichen Urne von einem Schiff aus dem Meer übergeben. Diese Zeremonie erfolgt meist nach alten Seemannsbräuchen und ist für diejenigen bestimmt, die sich in besonderer Weise mit dem Meer verbunden fühlten. Es existieren weitere Bestattungsarten, beispielsweise die sogenannte Diamantbestattung, bei der aus der Asche ein Diamant gepresst wird, der als Erinnerungsstück dient. Diese Bestattungsart wird vornehmlich in den Niederlanden und in der Schweiz durchgeführt, da sie nicht in allen Ländern zulässig ist.
Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten
Bevor allerdings eine Trauerfeier mit Beisetzung stattfinden kann, sind verschiedene Formalitäten zu erledigen. So muss zuerst der Tod einer Person mittels Totenschein bestätigt werden. Dieser ist von einem zugelassenen Arzt auszustellen. Vorher kann das Bestattungsinstitut nicht tätig werden. Der Tod der Person ist weiterhin dem Standesamt am Wohnort zu melden. Ist dies geschehen, müssen die Formalitäten betreffend der Trauerfeier erledigt werden. Dazu gehört die Kommunikation mit der Kirchengemeinde bezüglich der Veranstaltung eines Gottesdienstes, sofern dieser gewünscht wird. Außerdem muss bezüglich der Grabstelle Kontakt mit der zuständigen Friedhofsverwaltung aufgenommen werden. Ist eine Seebestattung gewünscht, muss Kontakt zu einem Veranstalter hergestellt und der Transport der Urne organisiert werden. Darum kümmert sich der Bestatter.
Weitere Informationen zum Thema Bestatter finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Karl-Heinz Noll Bestattungen GmbH.